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   FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98   

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FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98 (https://dejure.org/2003,10728)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.03.2003 - 3 K 240/98 (https://dejure.org/2003,10728)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. März 2003 - 3 K 240/98 (https://dejure.org/2003,10728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage eines Verwertungsverbots für die im Rahmen einer Bankenprüfung rechtswidrig erlangten Erkenntnisseüber anonymisiert abgewickelte Tafelgeschäfte; Erstellung und Auswertung von Kontrollmitteilungen über steuerlich erhebliche Sachverhalte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 194 Abs. 3 § 30a
    Kein Verwertungsverbot für die im Rahmen einer Bankenprüfung rechtswidrig erlangten Erkenntnisse über anonymisiert abgewickelte Tafelgeschäfte; Erstellung und Auswertung von Kontrollmitteilungen über steuerlich erhebliche Sachverhalte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Verwertungsverbot für die im Rahmen einer Bankenprüfung rechtswidrig erlangten Erkenntnisse über anonymisiert abgewickelte Tafelgeschäfte - Erstellung und Auswertung von Kontrollmitteilungen über steuerlich erhebliche Sachverhalte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1140
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 02.08.2001 - VII B 290/99

    Bankenfälle - Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen bei anonym abgewickelten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98
    Wie der BFH in der zwischen den Beteiligten ergangenen Entscheidung vom 02. August 2001 VII B 290/99 ausgeführt hat, bedeutet "anlässlich" mehr als einen bloß zeitlichen Zusammenhang zwischen der Außenprüfung und der Feststellung steuerrelevanter Verhältnisse Dritter.

    Wie der BFH in dem diesem Verfahren zugrunde liegenden Eilverfahren (VII B 290/99) darlegte, begründen die über Barein- und Barauszahlungen anonymisierten Tafelgeschäfte den Anfangsverdacht einer Steuerstraftat und damit den Anfangsverdacht einer besonders starken Störung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung.

    Dass § 30 a AO einer Weitergabe der Daten nicht im Wege steht, weil diese Vorschrift die Klägerin bei einem Anfangsverdacht auf eine von ihren Kunden begangene Steuerstraftat - wie im vorliegenden Fall - nicht schützt, hat der BFH in seinem Beschluss vom 02. August 2001 VII B 290/99 ausführlich und zutreffend dargelegt und ist zwischen den Beteiligten offensichtlich auch nicht mehr streitig.

  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98
    Das Interesse an einer gesetzmäßigen und gleichmäßigen Steuerfestsetzung habe hier Vorrang vor einem formal ordnungsmäßigen Verfahren (vgl. auch BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BStBl II 1998, 461).

    Er hätte nur sein Auskunftsersuchen deutlich als Einzelmaßnahme außerhalb der laufenden Betriebsprüfung kennzeichnen müssen und nicht - wie geschehen - ausdrücklich als Prüfungshandlung im Rahmen der laufenden Prüfung (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BStBl II 1998, 461).

  • BFH, 07.06.1973 - V R 64/72

    Berichtigungsveranlagung - Verwertung neuer Tatsachen - Feststellung während

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98
    Die Entscheidung des BFH vom 07. Juni 1973 V R 64/72.

    BStBl II 1973, 716 brachte eine Wende.

  • BFH, 10.05.1991 - V R 51/90

    Kein Feststellungsinteresse (§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO) bei erledigter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98
    So entschied er 1991 (am 10. Mai 1991 V R 51/90, BStBl II 1991, 825), dass im Falle einer erstmaligen Steuerfestsetzung bei formellen Fehlern der Prüfungsanordnung kein Verwertungsverbot in Betracht komme, weil die Finanzbehörde auch nach §§ 85, 88 ff. AO den Sachverhalt hätte ermitteln können.
  • Drs-Bund, 07.11.1975 - BT-Drs 7/4292
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98
    Der Gesetzgeber wollte die Regelung eines Verwertungsverbotes der richterlichen Rechtsfortbildung überlassen (Bundestagsdrucksache 7/4292, S. 25).
  • BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97

    Weitergabe von Zufallsfunden durch die Steuerfahndung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98
    Wegen der Zulässigkeit der Klage verweist der Senat auf die Ausführungen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 1998, 424 und schließt sich ihnen an.
  • BFH, 20.02.1990 - IX R 83/88

    Kein berechtigtes Interesse an Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98
    Zur Begründung führte der BFH an, dass andernfalls eine rechtswidrige Handlung der Verwaltung sanktionslos bliebe (so z. B. noch BFH-Urteil vom 20. Februar 1990 IX R 83/88, BStBl II 1990, 789).
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 150/86

    Voraussetzung für Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98
    Nach dem Urteil des BFH vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416; und der darin zitierten weiteren Rechtsprechung ist dann, wenn eine rechtswidrige Aufklärungsmaßnahme eines Prüfers einen Verwaltungsakt darstellt, die Verwertung der aufgrund dieses Verwaltungsaktes ermittelten Tatsachen nur unzulässig, wenn verbindlich feststeht, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist.
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88

    1. Erneuter Erlaß einer Prüfungsanordnung nach vorangegangener Aufhebung aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98
    Gleichzeitig relativierte der BFH sein strenges Verwertungsverbot aber dadurch, dass er der Finanzverwaltung erlaubte, die ohne rechtmäßige Prüfungsanordnung festgestellten Tatsachen dann zu verwerten, wenn er die Außenprüfung mit einer nunmehr rechtmäßigen Prüfungsanordnung wiederholt (z. B. BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 65/88, BStBl 1990, 2).
  • BFH, 02.07.1969 - I B 10/69

    Rechtmäßigkeit eines Berichtigungsbescheids, wenn neue Tatsachen oder

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98
    Nach der früheren Rechtsprechung des BFH durfte grundsätzlich auch eine rechtswidrig ermittelte Tatsache verwertet werden (BFH-Urteil vom 02. Juli 1969 I B 10/69, BStBl II 1969, 636).
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    d) § 194 Abs. 3 AO 1977 stellt im Übrigen eine zu Gunsten des geprüften Steuerpflichtigen bestehende Schutzvorschrift dar (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 28. März 2003 3 K 240/98, EFG 2003, 1140; Eckhoff in HHSp, § 194 AO Rz. 222).

    Diesen Grundsätzen würde es aber eklatant widersprechen, Auskünfte von Steuerehrlichen uneingeschränkt der Besteuerung zugrunde zu legen, Auskünfte hingegen z.B. eines einer Straftat Verdächtigen, der nach § 393 Abs. 1 Satz 4 AO 1977 lediglich nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist, unberücksichtigt zu lassen (dazu BFH-Urteil in BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328; ferner Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2003, 1140).

  • FG Baden-Württemberg, 12.08.1999 - 3 V 42/98

    Kontrollmitteilungen über Tafelgeschäfte von Bankkunden

    Über diese beim Senat unter dem Az. 3 K 240/98 geführte Klage ist noch nicht entschieden.

    Die Verletzung der genannten Rechte der Antragstellerin könne selbst bei einem späteren Erfolg im Hauptsacheverfahren - 3 K 240/98 - nicht mehr rückgängig gemacht werden.

    dem Finanzamt im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Hauptsache - 3 K 240/98 - aufgrund der schriftlichen Aufzeichnungen des Betriebsprüfers über Tafelgeschäfte von Kunden der Antragstellerin Kontrollmitteilungen auszuschreiben und die Kontrollmitteilungen an die Wohnsitzfinanzämter der Kunden zur Auswertung weiterzuleiten.

    d) Die von der Antragstellerin erstrebte Anordnung, dem FA die Fertigung und Weitergabe von Kontrollmitteilungen an die Wohnsitzfinanzämter der betroffenen Bankkunden zu untersagen, würde das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens 3 K 240/98 nicht unzulässigerweise vorwegnehmen (vgl. hierzu allgemein BFH-Beschluss vom 27. Juli 1994 - I B 246/93 -, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 899, 900).

    Dennoch erscheint es sinnvoll, von der Anfertigung und Weitergabe von Kontrollmitteilungen an die Wohnsitzfinanzämter der betroffenen Bankkunden bis zum rechtskräftigen Abschluss eines eventuellen Beschwerdeverfahrens und eventuell bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 3 K 240/98 abzusehen.

  • FG Niedersachsen, 22.06.2004 - 13 K 507/00

    Zulässigkeit der Außenprüfung zur Erforschung der Verhältnisse Dritter;

    Eine solche unmittelbar und ausschließlich auf die steuerlichen Verhältnisse Dritter gerichtete Prüfungshandlung ist rechtswidrig (BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 28/01, BFH/NV 2004, 549; vgl. auch Urteile des FG Baden-Württemberg vom 28. März 2003 3 K 72/99, EFG 2003, 1139 und 3 K 240/98, EFG 2003, 1140).

    Daher führt der vorliegende Verstoß gegen § 194 Abs. 3 AO zu einem Verwertungsverbot (vgl. Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung, § 196 Rz. 37; aA Urteil des FG Baden-Württemberg vom 28. März 2003 3 K 240/98, EFG 2003, 1140: Vorrang der gleichmäßigen Besteuerung).

    Der Beklagte wäre auch im Wege einer Einzelermittlungsmaßnahme nach §§ 85, 88, 93 Abs. 1 Satz 3 AO nicht befugt gewesen, von den Saalwirten die Namen und Adressen der Mieter zu verlangen, weil auch diese Aufforderung eine Ermittlung "ins Blaue hinein" ohne konkreten Anlass und zur Erforschung noch unbekannter Steuerfälle gewesen wäre (aA für einen "Bankenfall": Urteil des FG Baden-Württemberg vom 28. März 2003 3 K 240/98 EFG 2003, 1140 unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BStBl II 1998, 461).

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

    d) § 194 Abs. 3 AO 1977 stellt im Übrigen eine zu Gunsten des geprüften Steuerpflichtigen bestehende Schutzvorschrift dar (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 28. März 2003 3 K 240/98, EFG 2003, 1140; Eckhoff in HHSp, § 194 AO Rz. 222).

    Diesen Grundsätzen würde es aber eklatant widersprechen, Auskünfte von Steuerehrlichen uneingeschränkt der Besteuerung zugrunde zu legen, Auskünfte hingegen z.B. eines einer Straftat Verdächtigen, der nach § 393 Abs. 1 Satz 4 AO 1977 lediglich nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist, unberücksichtigt zu lassen (dazu BFH-Urteil in BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328; ferner Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2003, 1140).

  • FG Niedersachsen, 22.06.2004 - 13 K 508/00

    Zulässigkeit der Außenprüfung zur Erforschung der Verhältnisse Dritter;

    Eine solche unmittelbar und ausschließlich auf die steuerlichen Verhältnisse Dritter gerichtete Prüfungshandlung ist rechtswidrig (BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 28/01, BFH/NV 2004, 549; vgl. auch Urteile des FG Baden-Württemberg vom 28. März 2003 3 K 72/99, EFG 2003, 1139 und 3 K 240/98, EFG 2003, 1140).

    Daher führt der vorliegende Verstoß gegen § 194 Abs. 3 AO zu einem Verwertungsverbot (vgl. Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung, § 196 Rz. 37; aA Urteil des FG Baden-Württemberg vom 28. März 2003 3 K 240/98, EFG 2003, 1140: Vorrang der gleichmäßigen Besteuerung).

    Der Beklagte wäre auch im Wege einer Einzelermittlungsmaßnahme nach §§ 85, 88, 93 Abs. 1 Satz 3 AO nicht befugt gewesen, von den Saalwirten die Namen und Adressen der Mieter zu verlangen, weil auch diese Aufforderung eine Ermittlung "ins Blaue hinein" ohne konkreten Anlass und zur Erforschung noch unbekannter Steuerfälle gewesen wäre (aA für einen "Bankenfall": Urteil des FG Baden-Württemberg vom 28. März 2003 3 K 240/98 EFG 2003, 1140 unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BStBl II 1998, 461).

  • BFH, 04.11.2003 - VII R 28/01

    Mitwirkungsverlangen an Kreditinstitut

    Eine solche unmittelbar und ausschließlich auf die steuerlichen Verhältnisse Dritter gerichtete Prüfungshandlung wird von § 194 Abs. 3 AO 1977 nicht gedeckt und ist daher rechtswidrig (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. März 2003 3 K 240/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1140, 1141).
  • FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14

    Zur Zulässigkeit eines Vorlageersuchens und einer Anfertigung von

    Eine solche unmittelbar und ausschließlich auf die steuerlichen Verhältnisse Dritter gerichtete Prüfungshandlung wird von § 194 Abs. 3 AO nicht gedeckt und ist daher rechtswidrig (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 28. März 2003 3 K 240/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1140).
  • BFH, 04.11.2003 - VII R 29/01

    An eine Bank gerichtetes Mitwirkungsverlangen zur Feststellung der stl.

    Eine solche unmittelbar und ausschließlich auf die steuerlichen Verhältnisse Dritter gerichtete Prüfungshandlung wird von § 194 Abs. 3 AO 1977 nicht gedeckt und ist daher rechtswidrig (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. März 2003 3 K 240/98, EFG 2003, 1140, 1141).
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